bevollmächtigter

Bezirksschornsteinfeger

 

Jens Berger


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Feuerstättenschau


Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (bBSF) hat zweimal in sieben Jahren eine Feuerstättenschau (Sichtprüfung) durchzuführen. Dabei müssen alle Teile der Feuerungsanlage vollständig zugänglich und einsehbar sein. 
Nach erfolgter Feuerstättenschau erlässt der bBSF einen Feuerstättenbescheid. Dieser listet alle vom Eigentümer zu veranlassenden Schornsteinfegerarbeiten auf, regelt die Zeiträume und nennt die Rechtsgrundlagen.
Vor Erlass eines Feuerstättenbescheides haben Sie die Möglichkeit einer Anhörung.