bevollmächtigter

Bezirksschornsteinfeger

 

Jens Berger


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Ersatzvornahme


Ersatzvornahme

Ersatzvornahmen im Auftrag der zuständigen Behörde gehören zum Aufgabenbereich des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Ich empfehle einen Schornsteinfegerbetrieb rechtzeitig vorher zu beauftragen. Legen Sie die erforderlichen Formblätter und Bescheinigungen über die Durchführung der Arbeiten vor.
Zweitschriften des Feuerstättenbescheides können bei Bedarf ausgestellt werden.

Erhalten Sie nach Ablauf der Fristen im Feuerstättenbescheid von der zuständigen Behörde einen Zweitbescheid sollten Sie unbedingt handeln und die genannten Arbeiten unverzüglich veranlassen.